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MIETBEDINGUNGEN beim Verleih der Hüpfburg
Eine Hüpfburg muss ständig beaufsichtigt werden. Sie können selbst die Aufsicht übernehmen oder bei uns Betreuungspersonal buchen. Ein Betrieb ohne Aufsichtspersonal ist nicht zugelassen weil Sie die allgemeine Verkehrssicherungspflicht einhalten müssen.
In der Springburg dürfen sich nicht mehr als 12 Kinder gleichzeitig aufhalten. Beim Betreten müssen die Schuhe ausgezogen werden. Das Höchstalter der Kinder beträgt 12 Jahre.
Es dürfen keine Gegenstände, Essen, Getränke usw. in das Jumping Castle mitgenommen werden.
Die Hüpfburg wurde von einem Institut auf Sicherheit überprüft. Trotzdem können als Verleihfirma keinerlei Verantwortung für Personen und Sachschäden vor Ort übernommen werden.
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